Kinder- und Jugendschutz

in Wissenschaft und Praxis

2020 | 4. Quartal | 65. Jahrgang

Zeitgemäßer Jugendmedienschutz. Allein wird’s keiner machen. Es geht nur übers Team.

Das geltende Jugendmedienschutzrecht stammt aus der Zeit vor Facebook, Twitter und Instagram. Es adressiert neben Kino, DVD und Fernsehen die neuen Medien nur am Rand. Dabei hat die Digitalisierung längst so gut wie alle Lebensbereiche durchdrungen und die Medienwelt grundlegend geändert. Es ist also höchste Zeit, das gesetzliche Regelungswerk zum Jugendmedienschutz zu transformieren. Ein Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetzes wird seit einigen Monaten diskutiert. Zielsetzung der Novellierung des Jugendschutzgesetzes ist es regulatorische Antworten für einen Kinder- und Jugendmedienschutz im 21. Jahrhundert zu geben. Doch bei der konkreten Ausgestaltung des JuSchG scheiden sich die Geister. Welche Änderungen sinnvoll, notwendig, entbehrlich, oder sogar nicht rechtskonform sind, stellen die Autorinnen und Autoren – Vertreterinnen und Vertreter der einschlägigen Institutionen der Medienaufsicht, der Selbstkontrolle und der Medienpädagogik – in der aktuellen Ausgabe von KJug dar. Den Statements vorangestellt ist ein Überblick über die geplanten Änderungen, ihre Reibungspunkte und ihre mögliche Rolle für eine tatsächliche, nachhaltige Modernisierung des komplexen Rechtsbereichs.

KJug

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