Dreyer, Stephan

Nichts für schwache Nerven?!

in Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis (KJug) Heft 4/2020

Das deutsche Jugendmedienschutzrecht muss modernisiert werden, denn die gesetzlichen Regelungen von Bund und Ländern sind längst nicht mehr zeitgemäß und müssen dringend an die technischen und Nutzungsentwicklungen angepasst werden. 2019 hat der Bund die Reform des Jugendschutzgesetzes auf den Weg gebracht, das in einem ergebnisoffenen Diskurs entstehen soll und mit dem zentralen Ziel eines konvergenten Rechtsrahmens, der die Schutzziele erweitert und die Instrumente ihrer Erreichung klar formuliert. Die Länder ziehen mit einer geplanten Novelle des JMStV nach. Begrifflichkeiten, Anwendungsbereiche, Altersfreigaben und Kompetenzen stehen zur Diskussion. Im Beitrag wird ein Überblick über die geplanten Änderungen, ihre Reibungspunkte und ihre mögliche Rolle für eine tatsächliche, nachhaltige Modernisierung des komplexen Rechtsbereichs gegeben.

In: Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis (KJug) 4/2020, S. 130-135

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