Dr. Wolfgang Kreißig (DLM); Stefan Linz (FSK); Lorenzo von Petersdorff (USK); Claudia Mikat (FSF); Martin Drechsler (FSM); Thomas Krüger (DKHW); Friederike von Gross (GMK)

Was kann, soll und muss das (neue) Jugendschutzgesetz leisten? – Statements

in Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis (KJug) Heft 4/2020

Ein Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetzes wird seit einigen Monaten diskutiert. Zielsetzung der Novellierung des Jugendschutzgesetzes ist es regulatorische Antworten für einen Kinder- und Jugendmedienschutz im 21. Jahrhundert zu geben. Welche Änderungen sinnvoll, notwendig, entbehrlich, oder sogar nicht rechtskonform sind, stellen Vertreterinnen und Vertreter der einschlägigen Institutionen der Medienaufsicht, der Selbstkontrolle und der Medienpädagogik dar: Dr. Wolfgang Kreißig (DLM): Gefragt sind kohärente Lösungen für einen zielgerichteten Kinder- und Jugendmedienschutz in Deutschland Stefan Linz (FSK): Ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung Lorenzo von Petersdorff (USK): Neues JuSchG überzeugt nicht Claudia Mikat (FSF): Halt auf halber Stecke: Der Entwurf für ein neues Jugendschutzgesetz wird der Medienkonvergenz nicht gerecht Martin Drechsler (FSM): Gemeinsame Regulierung und geteilte Verantwortung Thomas Krüger (DKHW): Die aktuelle Jugendschutzreform aus kinderrechtlicher Perspektive Friederike von Gross (GMK): Kreatives, kritisches und sicheres Medienhandeln von Kindern und Jugendlichen ermöglichen.

In: Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis (KJug) 4/2020, S. 139-150

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