Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Würzburg hat den vom zuständigen Jugendamt angeordneten Sofortvollzug einer Inobhutnahmeentscheidung bezüglich eines Neugeborenen aus Gründen des Kindeswohls als rechtmäßig angesehen (Beschluss vom 28.07.2020, Az. W 3 S 20.894). Der Beitrag findet sich online unter https://www.bag-jugendschutz.de/de/recht
In: Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis (KJug) 4/2020, S. 162-168
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