Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.kjug-zeitschrift.de veröffentlichte Website.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 ist die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. bestrebt, die Website www.kjug-zeitschrift.de im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetztes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der BITV
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Abs. 1 bis 4 und § 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Website ist mit den zuvor genannten Anforderungen nur teilweise vereinbar. Einige Mängel werden derzeit behoben. Die nachstehend aufgeführten Mängel bestehen nach wie vor:
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. unternimmt große Anstrengungen, die Website www.kjug-zeitschrift.de hinsichtlich der Barrierefreiheit zu optimieren. Die Website wird fortlaufend verbessert, um die noch bestehenden Mängel zu beseitigen.
Juni 2025
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung von www.kjug-zeitschrift.de auffallen, wenden Sie sich bitte an
Claudia Kriegs
Telefon: 030 400 40 300
E-Mail: info@bag-jugendschutz.de
Bundearbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V.
Mühlendamm 3
10178 Berlin
4x jährlich die aktuelle Ausgabe pünktlich erhalten und online Zugriff auf alle PDF-Dateien: