Kinder- und Jugendschutz

in Wissenschaft und Praxis

2015 | 2. Quartal | 60. Jahrgang

Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz – § 14 SGB VIII

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (BAJ) richtet im Jahr 2015 ihre besondere Aufmerksamkeit auf das Arbeitsfeld des Erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes. Hintergrund dieser Bemühungen ist es, dass es aus Sicht der BAJ mehr denn je gilt, den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz aus dem Windschatten eines ordnungsrechtlichen und kontrollierenden Verständnisses von Jugendschutz herauszuholen. Mit den Beiträgen möchte die BAJ den Blick für die vielfältigen Dimensionen dieses bedeutenden Aufgaben- und Handlungsfeldes der Kinder- und Jugendhilfe schärfen.

KJug

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