in Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis (KJug) Heft 1/2026
Seit der Teillegalisierung im April 2024 sollen Verdachtsfälle der Kindeswohlgefährdung im Zusammenhang mit Cannabiskonsum durch die Polizei an die öffentliche Jugendhilfe gemeldet werden. Erste Forschungsergebnisse des Projektes EKOCAN zeigen, dass mit der Teillegalisierung die Zahl der gemeldeten Verdachtsfälle leicht zurückgegangen ist. Gründe hierfür sind unter anderem in einer veränderten Polizeiarbeit zu sehen. Im Beitrag werden erste Ergebnisse der Untersuchung vorgestellt.
In: Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis (KJug) 1/2026, S. 15-22
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