in Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis (KJug) Heft 4/2025
Diskutiert wird eine Entscheidung des VG Potsdam zum Verbot der Verbreitung eines mithilfe künstlicher Intelligenz erstellten Wahlwerbespots für die Landtagswahl in Brandenburg am 22. September 2024. Die Landesmedienanstalt Berlin/Brandenburg hatte den Spot aus Gründen des Jugendschutzes untersagt, da sie darin einen Verstoß gegen den Jugendschutzmedien-Staatsvertrag sah. Online unter https://www.bag-jugendschutz.de/de/recht
In: Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis (KJug) 4/2025, S. 172-179
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