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Huerkamp, Dinah

Der Katalysator Künstliche Intelligenz: Ein Blick auf die Rechtslage. »Was einmal gedacht wurde, kann nicht mehr zurückgenommen werden« – wohl aber gesetzlich geregelt

in Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis (KJug) Heft 2/2025

Nach einer Darstellung der rechtlichen Lage mit Blick auf die KI-Verordnung, wird in der Rubrik "Recht" der Bezug zum Kinder- und Jugendschutz erläutert. Vor dem Hintergrund, dass gerade Kinder und Jugendliche viel Zeit im digitalen Raum verbringen, wird es in den nächsten Jahren eine zentrale Aufgabe des Kinder- und Jugendschutzes sein, die von künstlicher Intelligenz für Minderjährige ausgehenden Gefahren (gerade auch in Gesetzgebungsprozessen) zu artikulieren und sichtbar zu machen. Dabei sollten die Chancen künstlicher Intelligenz z.B. bei der Aufspürung von Online-Missbrauchsdarstellungen und bei der Altersverifikation nicht aus dem Blick verloren werden.

In: Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis (KJug) 2/2025, S. 81-86

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