in Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis (KJug) Heft 2/2025
In betriebserlaubnispflichtigen Einrichtungen ist das Vorliegen eines Konzeptes zum Schutz vor Gewalt zur Sicherung der Rechte und des Wohls von Kindern und Jugendlichen als Pflichtaufgabe festgeschrieben (§ 45 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII). Mit der Implementierung von institutionellen Kinderschutz-Konzepten können wichtige Standards etabliert werden, um Kindern und Jugendlichen in der Einrichtung den notwendigen Schutz zu bieten. In der praktischen Umsetzung eines Kinderschutz-Konzeptes erleben Mitarbeitende aber nicht nur sogenannte »Trittsteine« wie ein wachsendes Sicherheitsgefühl, sondern auch viele Herausforderungen wie fehlende Ressourcen oder unterschiedliche Einstellungen (sog. »Stolpersteine«). Diesem Thema widmet sich der Artikel, der die Ergebnisse zweier Fachtage des Kinderschutzbundes Niedersachsen zusammenfasst.
In: Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis (KJug) 2/2025, S. 72-76
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