Im Zuge der Diskussion um die Reform des § 184b StGB wird auch immer wieder auf die Terminologie bzw. die überfällige Anpassung der Terminologie hingewiesen. Weder der Begriff »kinderpornographischer Inhalt« (§ 184b) noch »jugendpornographischer Inhalt« (§ 184c) ist auf dem Stand der aktuellen Debatte. Forderung nach einer Streichung des Begriffs aus dem Strafgesetzbuch werden daher immer lauter. Im Interview wird über die anstehende Reform und die Terminologie gesprochen.
In: Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis (KJug) 2/2024, S. 69-70
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