Der 7. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 20.08.2020, Az. 7 CS 20.356) hat im Eilverfahren bestätigt, dass die zuständige Landesmedienanstalt zu Recht die Ausgestaltung eines Sponsorenhinweises als unzulässige Werbung für Glücksspiel untersagt hatte. In der Rubrik »Recht« werden das Urteil sowie seine Konsequenzen dargestellt. Der Beitrag findet sich online unter https://www.bag-jugendschutz.de/de/recht
In: Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis (KJug) 3/2021, S. 120-124
Weitere Artikel zu den verwendeten Schlagworten finden:
4x jährlich die aktuelle Ausgabe pünktlich erhalten und online Zugriff auf alle PDF-Dateien: