Mit Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetzes am 1. Mai 2021 wurde die bisherige Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) zur Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ). Die Umbenennung folgt einem deutlich ausgeweiteten gesetzlichen Auftrag der in Bonn ansässigen Bundesoberbehörde sowie einem konsequent kinderrechtlich und am Mediennutzungsverhalten der Kinder und Jugendlichen ausgerichteten Verständnis von Kinder- und Jugendmedienschutz. Im Fokus stehen die Aufgaben der BzKJ gemäß § 17a des reformierten Jugendschutzgesetzes.
In: Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis (KJug) 3/2021, S. 115-115
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