Der Vierte Familiensenat des OLG Frankfurt [am Main] hat eine Eilentscheidung über den Teilentzug der elterlichen Sorge teilweise aufgehoben, weil er die gutachterlichen Schlussfolgerungen über das Vorliegen von Kindeswohlgefährdung (noch) nicht für überzeugend angesehen hatte (Beschluss vom 28.08.2019, Az. 4 UF 189/19). Beitrag zum Download unter: https://www.bag-jugendschutz.de/de/recht
In: Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis (KJug) 1/2020, S. 36-39
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