Der 4. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat in einem Revisionsverfahren die Verurteilung eines Mannes wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Bewährungsstrafe bestätigt, nachdem dieser in einer WhatsApp-Nachricht bei einem 9-jährigen Mädchen Neugier an ihr noch unbekannten sexuellen Handlungen geweckt hatte. Beschluss vom 14.01.2016, Az. 4 RVs 144/15. Beitrag zum Download unter https://www.bag-jugendschutz.de/de/recht
In: Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis (KJug) 2/2019, S. 76-80
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