Die Autorin setzt sich im Beitrag aus juristischer Perspektive mit der Frage auseinander in wessen verfassungsrechtlicher Kompetenz die Entwicklung und Realisierung eines effektiven Jugendmedienschutzes liegt. Darüber hinaus diskutiert sie die Frage, ob eine solche Unterscheidung verfassungsrechtlich zwingend ist und ob nicht die Kompetenztitel des Grundgesetzes eine gänzliche Neuordnung des Jugendmedienschutzes zulassen würden.
In: Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis (KJug) 1/2019, S. 23-25
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