Nachdem im Zuge eines familiengerichtlichen Sorgerechtsverfahrens zur Sprache kam, dass das betroffene Kind regelmäßig für seine Altersstufe völlig ungeeignete Computerspiele spielte und die Eltern dem hilflos gegenüberstanden, hat das Familiengericht beim Amtsgericht Bad Hersfeld u.a. Auflagen für die Computerspielnutzung festgelegt (Beschluss vom 27.10.2017, Az. 63 F 290/17 SO). https://www.bag-jugendschutz.de/de/recht
In: Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis (KJug) 3/2018, S. 110-113
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