Puneßen, Anja

E-Zigarette und E-Shisha

in Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis (KJug) Heft 4/2016

Seit dem 1. April 2016 gilt für Kinder und Jugendliche ein Verbot von E-Zigaretten und E-Shishas. Mit dieser Neuregelung im § 10 Jugendschutzgesetz (JuSchG) hat der Gesetzgeber das bereits bestehende Verbot »herkömmliche« Tabakwarenerzeugnisse an Kinder und Jugendliche abzugeben bzw. den Konsum zu gestatten, deutlich erweitert. Das Konsum- und Abgabeverbot erstreckt sich nun auch auf E-Zigaretten und E-Shishas und zwar selbst dann, wenn diese kein Nikotin enthalten.

In: Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis (KJug) 4/2016, S. 163-163

Download

Weitere Artikel zu den verwendeten Schlagworten finden:

KJug

4x jährlich die aktuelle Ausgabe pünktlich erhalten und online Zugriff auf alle PDF-Dateien: