Roll, Sigmar

Laserarena – Räuber und Gendarm-Spiel in modernem Gewand?

in Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis (KJug) Heft 3/2016

Das Verwaltungsgericht Würzburg hat die Entscheidung des örtlichen Jugendamtes bestätigt, aus Jugendschutzgründen den Zutritt zu der Laserarena für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren vollständig zu beschränken (Urteil vom 14.04.2016, Az. W 3 K 14.438).* Leitsätze des Bearbeiters 1. Von Laserspielen können aggressionssteigernde und angsterzeugende Wirkungen ausgehen. Beides kann die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigen. 2. Durch elterliche Begleitung kann diesem Gefahrenpotential nicht begegnet werden. 3. Eine Altersbegrenzung nach § 7 JuSchG ist zulässig und im vorliegenden Fall jedenfalls hinsichtlich Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht zu beanstanden.

In: Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis (KJug) 3/2016, S. 112-117

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