Roll, Sigmar

Das Jugendschutzgesetz als Hüter des Kindeswohls?

in Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis (KJug) Heft 1/2015

Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Bayreuth hat Zugangsbeschränkungen zu einem Familienfest mit parteiideologischem Hintergrund überprüft und im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs – jedenfalls in weitem Umfang – wiederhergestellt, d.h. den angeordneten Sofortvollzug von Vorschriften des Jugendschutzes außer Kraft gesetzt und damit faktisch ins Leere laufen lassen. (Beschluss vom 11.07.2014; Aktenz. B 3 S 14.443)* Im Beitrag wird das Urteil vorgestellt und aus jugendschutzrechtlicher Sicht kommentiert.

In: Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis (KJug) 1/2015, S. 23-27

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