Der Autor geht der Frage nach, ob und inwieweit der ordnungsrechtliche Jugendschutz heute noch zeitgemäß ist. In seinen Ausführungen macht er deutlich, dass sowohl der gesetzliche Jugendschutz als auch der erzieherische Jugendschutz ihre Berechtigung haben und auch zukünftig haben werden.
In: Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis (KJug) 4/2011, S. 124-124
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