Der Autor hat alle Kinder- und Jugendberichte der Bundesregierung daraufhin gesichtet, ob diese Anmerkungen zum Kinder- und Jugendschutz enthalten. Er benennt die einzelnen (Kinder- und) Jugendberichte und stellt stichpunktartig den Inhalt dar. Deutlich wird, dass sowohl der erzieherische als auch der ordnungsrechtliche Kinder- und Jugendschutz wenig Beachtung gefunden haben.
In: Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis (KJug) 4/2010, S. 125-132
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