Huerkamp, Dinah

Was lange währt, wird endlich gut? Impulse für eine Neuregelung des § 184b StGB aus BVerfG Urt. v. 03.03.2023

in Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis (KJug) Heft 1/2024

Infolge des zum Verbrechen hochgestuften § 184b StGB sind insbesondere auch viele Jugendliche mit alterstypischem Sexualverhalten (z.B. einvernehmlichem Sexting) in die Strafbarkeit »gerutscht«. Eine Reform der Reform aus dem Jahr 2021 wurde mit einem Gesetzentwurf im November 2023 in Angriff genommen. Das Bundesverfassungsgericht (Urteil v. 03.03.2023 – 2 BvL 11/22, 2 BvL 15/22) hat eine Richtervorlage des AG München und des AG Wuppertal betreffend die Frage, ob § 184b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 StGB mit dem Grundgesetz vereinbar ist, für unzulässig gehalten. Leitsatz der Bearbeiterin: Die Vorlagen sind unzulässig (setzen sich jedoch umfassend mit der Frage auseinander, weshalb eine Neuregelung des § 184b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 StGB dringend angezeigt ist).

In: Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis (KJug) 1/2024, S. 36-42

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