Vorstand und Geschäftsführung der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V.

Im Fokus: Die Strafmündigkeitsgrenze. Strafmündigkeit bei 14 Jahren belassen!

in Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis (KJug) Heft 3/2023

Unter dem Titel Strafmündigkeit bei 14 Jahren belassen! Haben sich Vorstand und Geschäftsführung der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V. bereits im März 2023 zur öffentlichen Diskussion um die Absenkung der Strafmündigkeitsgrenze geäußert. Die Stellungnahme findet sich unter https://www.dvjj.de/wp-content/uploads/2023/03/Positionspapier-Altersgrenzen-2023.pdf.

In: Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis (KJug) 3/2023, S. 117-117

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